Insektizide


Tötung von Insekten


Insektizide sind Stoffe die zur Tötung von Insekten benutzt werden. Im Pflanzenanbau kommen sie zum Einsatz, wenn Ertrags- und Qualitätsminderung aufgrund von Insektenbefall verhindert werden soll. Da nicht nur schädliche, sondern auch nützliche Insekten von den Mitteln angegriffen werden, muss ihr Einsatz hinterfragt und gut überlegt sein.

Wie wirken Insektizide?
Insektizide werden als Kontakt-, Fraß- oder Atemgift aufgenommen. Zum größten Teil wirken die Insektizide neurotoxisch. Dabei kommt es durch die Aufnahme der Insektizide zur Schädigung der Nervenreizleitung, was den Tod des betroffenen Insekts zur Folge hat. Des Weiteren gibt es zudem noch Präparate, die in den Entwicklungszyklus von Insekten eingreifen. Ein Beispiel dafür sind Substanzen, die wachstums- und metamorphosehemmend wirken. Die Betroffenen Insekten entwickeln sich dann nicht in ihr nächstes Stadium weiter. Ein mögliches schädigendes Stadium oder das Erreichen der Geschlechtsreife bleibt damit aus.

Wann dürfen Sie Insektizide benutzen?
Grundsätzlich sollte Pestizideinsatz immer der letzte mögliche Weg sein. Die Anwendung sollte nur stattfinden, wenn alternative umweltschonende Anwendungen nicht ausreichen oder besondere Gründe für einen Pestizideinsatz vorliegen. Bei Insektiziden sollte die Anwendung noch wesentlich deutlicher als bei anderen Pestiziden hinterfragt werden. Hinsichtlich der Toxizität gegenüber Menschen und anderen Warmblütern stellen sie die höchste Risikogruppe unter den spritzbaren Pestiziden dar. Oft sterben auch viele nützliche Insekten durch ihren Einsatz.

Bienen: Bei Insektizideinsatz unbedingt verschonen
Eine Besonderheit in der Anwendungszeit besitzen Insektizide durch ihre oft gegebene Bienengefährlichkeit. Um Bienen nicht zu gefährden gibt es eine Bienenschutzverordnung, die Pflanzenschutzmittel in folgende Klassen einteilt:

• B1 = Bienengefährlich – Betroffene Mittel dürfen nicht auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden!
• B2 = Bienengefährlich – Betroffene Mittel dürfen erst nach Beendigung des Bienenfluges und bis spätestens bis 23 Uhr auf blühende oder von Bienen beflogene Pflanzen ausgebracht werden.
• B3 = Nach zulassungsbestimmter Anwendung des Mittels werden Bienen nicht gefährdet
• B4 = Nicht Bienengefährlich
Für den privaten Bereich dürfen zudem nur Insektizide benutzt werden, die ausdrücklich für diesen Bereich vorgesehen sind. Sie sind mit der Aufschrift „Anwendung im Haus- und Kleingartenbereich zulässig“ gekennzeichnet.

Es gibt eine Vielzahl an verschiedenen Pflanzenschutzmitteln auf dem Markt. Zudem unterliegt der Verkauf dieser Mittel nicht der Selbstbedienung und enthält immer eine fachgerechte Beratung. In Ihrem Tannenland Landmarkt und Garten in Neustadt am Rübenberge erhalten Sie daher die richtige Beratung und fachliche Auskunft zu Ihrem speziellen Anliegen!

Was Sie bedenken sollten:
Pflanzenschutzmittel sollten nur im Fachhandel gekauft werden. Ihre unsachgemäße Anwendung kann zu Gesundheitsschäden und zu Schäden an Ihrer Umwelt führen. Beachten Sie daher auch alternative umweltschonende Bekämpfungsmethoden.

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